wer übernimmt die kosten?
beihilfe & heilfürsorge
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, können Sie bei mir die probatorischen Sitzungen machen. Falls eine Therapie indiziert ist, stellen wir gemeinsam den Antrag bei der zuständigen Beihilfestelle. Wird diese genehmigt, werden im Regelfall die gesamten Kosten für die Psychotherapie übernommen.
private krankenversicherung
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für Ihre Psychotherapie. Die Anzahl der Sitzungen, die erstattet wird, hängt von Ihrem Vertrag mit der Krankenkasse ab. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, inwieweit Leistungen übernommen werden und lassen Sie sich die nötigen Formulare zuschicken. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) berechnet.
gesetzliche krankenkasse
Da es sich um eine Privatpraxis handelt, ist es leider nicht möglich direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen. Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz im Kassensystem finden und der Beginn einer Psychotherapie für Sie nicht weiter aufschiebbar ist, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Kostenübernahme im Rahmen des Kosten-erstattungsverfahrens bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen.
selbstzahler*innen
Als Selbstzahler*in müssen Sie keine Rücksicht auf Antragsverfahren und damit verbundene Wartezeiten nehmen. Nach der Probatorik starten wir direkt mit der Therapie. Zudem gibt es keine Begrenzungen hinsichtlich der Anzahl der Therapiestunden, sondern wir entscheiden individuell, wie viele Therapiestunden sinnvoll sind. Ihre Krankenkasse erhält keinerlei Informationen.
informationen zum kostenerstattungsverfahren
Wenn Sie keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Psychotherapie in unserer Privatpraxis über das Kostenerstattungsverfahren abzurechnen.
1. Psychotherapeutische Sprechstunde
Vereinbaren Sie zunächst einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Einen Termin können Sie über die Terminservicestelle unter der Telefonnummer 116117 oder online über 116117.de vereinbaren.
In der Sprechstunde wird eingeschätzt, ob eine Psychotherapie notwendig ist. Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung auf dem Formular PTV 11, auf dem unter anderem die Behandlungsempfehlung und gegebenenfalls die Dringlichkeit dokumentiert werden.
2. Vergebliche Suche nach einem Therapieplatz dokumentieren
Nehmen Sie Kontakt zu mehreren Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung auf und erkundigen Sie sich nach einem zeitnahen Therapieplatz. Dokumentieren Sie Ihre Anfragen möglichst genau, beispielsweise mit dem Namen der Praxis, dem Datum der Kontaktaufnahme sowie den mitgeteilten Wartezeiten oder Absagen.
Nutzen Sie bei Bedarf auch die Terminservicestelle unter 116117, um sich bei der Suche nach einem geeigneten Therapieangebot unterstützen zu lassen. Halten Sie auch das Ergebnis dieser Vermittlungsbemühungen fest.
3. Privatpraxis und Antrag auf Kostenerstattung
Wenn trotz Ihrer Bemühungen keine geeignete und zeitnahe Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung verfügbar ist, können Sie sich an eine Privatpraxis wenden.
Wenn eine Behandlung in meiner Praxis möglich ist, stellen wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung über die Möglichkeit eines zeitnahen Behandlungsbeginns aus.
Anschließend können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Je nach Krankenkasse und Einzelfall werden weitere Unterlagen benötigt, beispielsweise ein ärztlicher Konsiliarbericht oder eine ärztliche Bescheinigung zur Dringlichkeit der Behandlung.
Wichtig: Die Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise unterscheiden sich je nach Krankenkasse und Einzelfall. Bitte informieren Sie sich daher frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse über das konkrete Vorgehen und die benötigten Unterlagen.
Bei den notwendigen Schritten und der Zusammenstellung der Unterlagen unterstütze ich Sie gerne.
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